Bevor der Gesetzgeber das Bestellerprinzip eingeführt hat, wurden die Kosten für den Makler dem Mieter aufgebürdet.
Jetzt gilt, dass derjenige, der den Makler beauftragt, für dessen Provision aufkommen muss.
Wohnraum in und um München wird immer knapper. Selbst durch geplante Neubauten im Umland wird der Bedarf nicht gedeckt.
Was heißt das konkret für Sie als Vermieter?
Nach einem Inserat werden Sie mit zahlreichen Anfragen per Mail und Telefon konfrontiert.
Erfahrungsgemäß kostet dies viel Zeit und Nerven. Anschließend geht der Marathon weiter: Besichtigungstermine – samt Verschiebungen und Absagen, Verhandlungen, Erstellen von Mietverträgen etc.
Damit ist es aber leider nicht getan, denn spätestens zur Besichtigung muss ein gültiger Energieausweis vorliegen. Außerdem muss der Vermieter seit dem 01.11.2015 mit der Vermieterbescheinigung („Bundesmeldegesetz“) den Ein- und Auszug von Mietern bescheinigen. Nicht zuletzt sollten Sie die Bonität der Interessenten überprüfen, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.
Wir erledigen das gerne für Sie!
Um Vermietern die Möglichkeit zu geben, unsere Leistungen je nach Bedarf in Anspruch zu nehmen, haben wir verschiedene „Vermieterpakete“ geschnürt, aus denen Sie auswählen können.
BASIS ✮
Vermieterprovision: 0,595 Nettokaltmieten inkl. 19% MwSt. (0,5 Nettokaltmieten zzgl. MwSt.)
KOMFORT ✮✮
Vermieterprovision: 1,785 Nettokaltmieten inkl. 19% MwSt. (1,5 Nettokaltmieten zzgl. MwSt.)
PREMIUM ✮✮✮
Vermieterprovision: 2,38 Nettokaltmieten inkl. 19% MwSt. (2 Nettokaltmieten zzgl. MwSt.)
Eine Immobilie zählt für die meisten Menschen zu ihrem wertvollsten Investment, das nicht unter Wert an den Erstbester „verramscht“ werden sollte. Dementsprechend nehmen wir uns Zeit für Sie, sind jederzeit für Sie erreichbar, wägen sorgfältig mit Ihnen zusammen ab, an wen wir Ihre Immobile vermieten und liefern ein Ergebnis, das Sie überzeugt!
Und was Sie nicht vergessen dürfen:
Beauftragen Sie einen Makler mit der Vermietung Ihrer Immobilie, können Sie diese Kosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung absetzen, indem Sie die Maklerkosten von den Mieterträgen abziehen.